Eltern Waldkindergarten:

  • Erziehungspartnerschaft

Eine gelungene Erziehungspartnerschaft setzt voraus, dass die pädagogische Fachkraft und die Eltern in offenem, ehrlichem und direkten Austausch miteinander stehen. Um ein Kind bestmöglich in der Einrichtung zu begleiten und zu unterstützten ist eine gelungene Erziehungspartnerschaft unumgänglich. Diese findet in der Regel bei uns folgendermaßen statt:

 

  • Erstgespräch

Das Erstgespräch findet mit der Leitung statt. Es dient zum ersten Kennenlernen des Stammhauses und des pädagogischen Personals. In diesem Gespräch bekommen Sie das Anmeldeheft sowie einen Kitaflyer /Willkommensmappe ausgehändigt.

 

  • Eingewöhnungsgespräch

Zum Eingewöhnungsgespräch lädt die Bezugserzieherin Ihres Kindes ein. Dieser Termin soll zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Informationsaustausch über Ihr Kind, für Informationen wie den Ablauf der Eingewöhnung oder wichtige Informationen über die Gruppe dienen. Das Gespräch findet im Bauwagen der Waldgruppe statt.

 

  • Reflexionsgespräch nach der Eingewöhnung

Wenn Ihr Kind in der Einrichtung angekommen ist, findet das Reflexionsgespräch mit der Bezugserzieherin statt. Das Gespräch findet nach ca. drei Monaten statt. In diesem Gespräch wird besprochen, wie die Eingewöhnung verlaufen ist und wie sich das Kind in der Gruppe integriert hat. Auch dieses Gespräch findet im Bauwagen statt.

 

  • Tür- und Angelgespräche

Das Tür- und Angelgespräch ist uns sehr wichtig. Es bietet vor allem in der Bring- und Abholzeit den Rahmen für einen kurzen Austausch über die Befindlichkeit des Kindes/ der Familie, wichtige Infos von zu Hause sowie Erlebnisse des Kitaalltags.

 

  • Entwicklungsgespräche

Das Entwicklungsgespräch findet einmal jährlich in der Zeit um den Geburtstag des Kindes, oder nach Bedarf statt. Bei diesem Gespräch nehmen zwei Fachkräfte der Gruppe teil. Die Eltern erhalten Einblick über den Kitaalltag sowie den Entwicklungsstand ihres Kindes, der auf Stärken sowie Förderungsbedarf aufmerksam macht. Die Eltern können bei diesem Gespräch dem pädagogischen Personal einen Einblick in Ihren Familienalltag sowie der häuslichen Situation des Kindes ermöglichen. Persönliche Anliegen, Lob und Kritik haben in diesem Gespräch ebenso ihren Raum. Zum Abschluss des Gesprächs werden gemeinsame Ziele vereinbart und festgehalten.

Dieses Gespräch findet im Haus statt.

 

  • Elternpartizipation

Eltern sind Experten Ihrer Kinder. Wir nehmen die Kinder so an und holen sie da ab, wo sie stehen. Somit ist uns der offene und ehrliche Dialog wichtig. Eltern werden in Elterngesprächen gehört und ihre Meinung miteinbezogen. Empfehlungen werden an die Eltern weitergegeben und Ziele vereinbart. Der Übergang zwischen Kita und Familie wird von den Eltern und dem pädagogischen Personal mit Blick auf die Gesamtgruppe gemeinsam begleitet und gestaltet. Kritikäußerungen werden gehört und ernst genommen.

 

  • Elternbeirat

In den Kita-Gesetzen und -verordnungen der Bundesländer wird im Detail geregelt, wie die Elternvertretung gewählt wird und welche Rechte ihr zukommen.

In Baden-Württemberg gelten die Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes.

 

  • Rechte und Pflichten des Elternbeirates

Die Elternvertreter/innen werden in der Regel zu Beginn des Kita-Jahres im Rahmen des Elternabends gewählt. Er setzt sich aus je zwei Vertretern pro Gruppe zusammen. Der Elternbeirat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, aber auch für das Personal und den Träger der Kindertageseinrichtung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft diese und bringt sie gegenüber Kita-Leitung und Träger ein. So wird die Elternvertretung zum „Sprachrohr“ der gesamten Elternschaft.

Der Elternbeirat tritt mehrmals im Verlauf des Jahres zusammen und hat das Recht auf sämtliche Informationen:

  • das Recht auf Information über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten durch Kita-Leitung und Träger
  • die bauliche, einrichtungsmäßige und sachliche Ausgestaltung der Kindertagesstätte
  • organisatorische und finanzielle Angelegenheiten (z.B. die Höhe der Elternbeiträge)
  • der Umfang der Personalausstattung, die Einstellung und Kündigung von Fachkräften
  • die Öffnungs- und Schließzeiten
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern
  • die Grundsätze der pädagogischen Konzeption
  • die Jahresplanung
  • zusätzliche pädagogische Angebote wie z.B. Sprach-, Musik- oder Schwimmkurse unter Mitwirkung externer Fachleute
  • die Elternarbeit der Kindertageseinrichtung

Der Elternvertretung werden keine echten Entscheidungskompetenzen zugesprochen, da diese als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht des Trägers gelten. So hat der Elternbeirat nur ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht. Er kann aber auch auf diesem Wege einen großen Einfluss ausüben, insbesondere wenn ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis zwischen ihm, der Kita-Leitung und dem Träger besteht.

Der Elternrat kann eigene Informationsabende, Gesprächskreise für Eltern, einen Elternstammtisch, ein Elterncafé oder ähnliche Veranstaltungen organisieren und die Eltern zum Engagement für ihre Kita „animieren“. Ferner kann er die Zusammenarbeit mit der Schule, der dortigen Elternvertretung und dem Jugendamt fördern.

Elternbeiräte geben den Fachkräften Feedback hinsichtlich der Bedürfnisse und Zufriedenheit der Eltern und stellen sich schützend vor sie, falls einzelne Eltern unerfüllbare Wünsche oder unberechtigte Kritik äußern. So sind sie auch Bündnispartner und Wegbegleiter der Pädagog/innen. Schließlich können Elternräte einen Förderverein gründen und damit der Kindertageseinrichtung eine neue Finanzierungsquelle erschließen.

Die Elternvertreter/innen müssen sich, laut Landesrecht, zu Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Landeselternräten zusammenschließen. So können sie auch auf örtlicher Ebene (z.B. gegenüber dem Jugendamt) oder auf der Landesebene (z.B. gegenüber dem zuständigen Ministerium) Einfluss ausüben.